Allgemeine Geschäftsbedingungen - TRANSPORT VAN APEREN N.V.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – TRANSPORT VAN APEREN N.V.
Je nach Art der Handlungen und Aktivitäten sind die neuesten Versionen von: Das Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße (C.M.R.)
Der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Ihnen auf erste Anfrage zugesandt.
Unsere Rechnungen sind zahlbar in bar an unserem Firmensitz in Wuustwezel oder auf unser Bankkonto. Auf Rechnungen, die zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt werden, werden – ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist – Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat erhoben, mindestens jedoch 19 €. Darüber hinaus wird, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, zusätzlich zu den Verzugszinsen eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrags oder des Restbetrags mit einem Mindestbetrag von 62 € erhoben. Die Kosten für den Protest werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
Fragen und/oder Reklamationen zu unseren Rechnungen müssen spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum per Einschreiben an uns gesendet werden. Für alle Streitigkeiten und Forderungen, zu denen unsere Rechnungen Anlass geben könnten, sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen zuständig.
Als gegenseitige Garantie und Verpflichtung zur raschen Beilegung von Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren ist Intrum, Incassokantoor, mit der Ernennung von Schiedsrichtern beauftragt, die für die endgültige Beilegung von Streitigkeiten gemäß ihrer Geschäftsordnung zuständig sind. Diese Geschäftsordnung kann kostenlos bei Intrum, Martelaarslaan 53, 9000 Gent (Tel. 09 218 90 94. Diese Klausel ist integraler Bestandteil der Verkaufsbedingungen und ersetzt jede mit ihr in Konflikt stehende Gerichtsstandsklausel.